Unter Hansteinischer Verwaltung
Da Werleshausen von 1357 bis 1849 zum Gericht Hanstein gehört, und das Geschlecht der von Hanstein in dieser Zeit auch die Lehnshoheit über das Dorf besitzt, ist es angezeigt, kurz die Geschichte der Burg und der Familie von Hanstein zu erwähnen.
Die erste Nachricht von der Burg Hanstein stammt aus dem Jahre 1070. Graf Otto von Northeim, zugleich Herzog in Bayern, ist der Besitzer der Burg, die in diesem Jahre von Kaiser Heinrich IV. zerstört wird (Schlacht bei Eschwege). 1075 baut Graf Otto v. Northeim die Burg wieder auf.
Nach dessen Tod ist die Burg dann durch seine Enkeltochter Richenza, Gemahlin Kaiser Lothars, Herzog von Supplinburg, an deren Enkel Heinrich den Löwen, nach dessen Tode 1195 an seinen Sohn Otto IV. übergegangen. Durch einen Vertrag zwischen Kaiser Otto IV. und dem Erzbischof Siegfried von Mainz kommt die Burg Hanstein 1209 zum Erzbistum Mainz.
Um 1160 wird ein Heithenricus, Vicedom auf dem Rusteberg, erwähnt, dessen Vorfahren aus Apolda kommen. Ab Mitte des 13. Jahrhunderts sind Nachkommen des erwähnten Heithenricus als Burgmänner auf der Burg Hanstein. Der Nachname von Hanstein ist auf die Burg zurückzuführen.
Erzbischof Peter von Mainz belehnt 1308 die Brüder Lippold und Heinrich von Hanstein mit der Burg und den dazugehörigen Ländereien, da sie sich verpflichtet haben, aus eigenen Mitteln die baufällig gewordene Burg wieder aufzubauen. Bis Ende des 16. Jahrhunderts wird die Burg von dem Geschlecht der von Hanstein bewohnt.
Ihnen musste daran gelegen sein, zwischen den Besitzungen am Hanstein und der schiffbaren und fischreichen Werra eine Verbindung herzustellen. 1336 haben sie bereits Ländereien in Werleshausen, denn sie vertauschen in diesem Jahr "einen freien Hof in ihrem Dorfe Wiederolshausen " an Berthold v. Boykendorf gegen einen anderen in Gerwardeshausen (Gerbershausen). Sie nennen Werleshausen bereits schon "ihr Dorf".
1350 verkaufen sie ihren Teil des Dorfes Ermeswede (Ermschwerd), Stiedenrode, Blickershausen und das Kirchlehen zu Ermschwerd (Fuldisches Lehen) an die Brüder Berlipschen (Berlepsch). Mit den Geldern dieses und anderer Verkäufe erwerben sie 1355 von Tilo Wikenandes und Lotze (Bürger zu Witzenhausen) 4 Hufen Land (ca. 120 Morgen) " die gelegen sind auf dem Felde zu Wiederoldeshusen und den halben Zehnten daselbst".
In dem Fuldischen Lehnsbrief vom 30. November 1357 werden die Brüder Tilo und Heinrich von Hanstein mit folgenden Dörfern und Ländereien einschließlich deren Nutzen und Rechte belehnt:
- mit dem Dorf zu Wediroldishusen (Werleshausen) und dem Gute, das sie
zuvor von Conrad und Friedrich v. Worbez (Worbis) erkauft haben,
- mit den Dörfern Waldesa (Wahlhausen), Tytzenrode (Dietzenrode), mit dem Odenberg und dem Höhberg.
Die Besitzungen am rechten Werraufer werden 1376 vervollständigt durch den Ankauf des Fuldischen Lehndorfs Lingenwerde (Lindewerra) von Wilhelm von Dörnberg.
Das Geschlecht von Hanstein, das durch seine ausgedehnten Besitzungen sehr wohlhabend geworden ist, steht im Schutz seiner verschiedenen Lehnsherren (Erzbischof von Mainz, Bischof von Fulda, Landgraf von Hessen u.a. mehr), die aber auch bei den damals sehr häufigen Fehden auf die Waffenhilfe der von Hanstein angewiesen sind. Da die einzelnen Lehnsherren untereinander immer wieder in Fehde liegen, werden die verschiedensten Verträge über Waffenhilfe bzw. Neutralität nach Bedarf geschlossen, und, wenn unvermeidlich, gebrochen. So sind Fehden zwischen dem Kurfürsten (Erzbischof) von Mainz und dem Landgrafen von Hessen keine Seltenheit, da die Besitzungen der beiden an vielen Stellen aneinander grenzen bzw. ineinander verflochten sind. So schließen 1374 die von Hanstein mit dem Landgrafen zu Hessen einen Waffenhilfevertrag - ausgenommen blieben kriegerische Auseinandersetzungen mit Mainz.
In dieser und der folgenden Zeit liegen die von Hanstein mit verschiedenen Rittergeschlechtern und Städten in z.T. heftigen Fehden, die viel Schaden auf allen Seiten anrichten und kaum Nutzen bringen. Aus dieser Zeit stammt wohl auch die Meinung, die von Hanstein seien ein Raubrittergeschlecht gewesen. Das entspricht in keiner Weise den Tatsachen, denn Fehden dieser Art sind in der damaligen Zeit in ganz Deutschland durchaus üblich.
Die Kurfürstlich Mainzischen Besitzungen auf dem Eichsfeld bedeuten für den Landgrafen zu Hessen eine ständige Gefahr. Landgraf Ludwig I. lässt 1415 auf einem Buntsandsteinfelsen am linken Werraufer zwischen Wendershausen und Oberrieden eine Burg erbauen, die nach ihm benannt wird: LUDWIGSTEIN. Sie steht an der Grenzscheide zwischen (Nieder) - Sachsen, Hessen und Thüringen, gegenüber vom Hanstein, in dem seit über 100 Jahren das Geschlecht von Hanstein seine eigenen Interessen und die des Landesherren, des Erzbischofs von Mainz, vertritt.
Die Reformation und ihre Auswirkungen
Die von Hanstein und ihre Untertanen sind ebenso wie der Landgraf zu Hessen schon früh zur evangelischen Lehre übergetreten, die Hansteiner nachweislich 1540. Durch die Gegenreformation geraten die von Hanstein aber in große Bedrängnis, da der Kurfürst von Mainz um seine verlorengegangenen kirchlichen Gebiete kämpft. Bis zum Westfälischen Frieden 1648 wird in Werleshausen mal katholischer, mal evangelischer Gottesdienst gehalten. Ab 1648 sind nur die Kirchspiele Werleshausen (mit Neuseesen und Lindewerra), Wahlhausen und Töpfer evangelisch, da diese Orte nachweisen können, dass sie am 1. Januar 1624 dem sog. Normaljahr, evangelischen Gottesdienst (Augsburger Konfession) gehalten haben. Dadurch behält das evangelische Rittergeschlecht von Hanstein nur in diesen Kirchspielen das Patronatsrecht. Der Kampf um die kirchliche Zugehörigkeit ist damit aber noch nicht beendet, und wird als Kleinkrieg fortgesetzt, indem wieder versucht wird, katholische Priester einzusetzen bzw. Verstorbene evangelischer Konfession auf katholischen Friedhöfen zu beerdigen.